Brandschutztipps + Bürgerinfos



Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Niedersachsen seit dem 20. März 2012. Für Neubauten ab 1. November 2012 und für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015. Es werden Rauchmelder für alle Kinderzimmer, alle Schlafzimmer und alle Flure die als Fluchtweg dienen vorgeschrieben. Die Eigentümer sowie die Vermieter sind für den Einbau der Rauchmelder, die den Ansprüchen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder, ist jedoch der Mieter selbst zuständig. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder. Die Wartungskosten können dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden. Die gesetzliche Regelung für Rauchmelder in Niedersachsen ist in der Niedersächsischen Bauordnung nachzulesen.

Flyer Rauchmelder


Was tun im Notfall?

  1. Ruhe bewahren
  2. Notruf wählen:
    • Rettungsdienst/Feuerwehr = 112
    • Polizei = 110
  3. Notruf absetzen
    • Fünf "W" die im Notfall helfen

       NOTFALL  FEUER
       Wo ist etwas geschehen?  Wo brennt es?
       Was ist geschehen?  Was brennt?
       Wie viele Verletzte?  Wie viel brennt (Umfang)?
       Welche Verletzungen?  Welche Gefahren?
       WARTEN auf Rückfragen!  WARTEN auf Rückfragen!

Wenn möglich, weisen Sie Rettungskräfte an der Straße ein, z.B. wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen.

Notruf-Karte


Sommerzeit ist Grillzeit

Damit Ihr Grillvergnügen aber ungetrübt bleibt, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:

  • Benutzen Sie nur zugelassene Grillanzünder
  • Der Grill sollte auf feuerfestem Grund stehen. Achten Sie stets auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien. Weg von Hauswänden!
  • Den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen und nicht mehr bewegen
  • Grillen Sie nur im Freien. Gas und Kohlegrills gehören nicht ins Haus! Es besteht sonst Erstickungsgefahr!
  • Halten Sie Kinder und Tiere vom Grill fern
  • Stellen Sie sich geeignete Löschmittel bereit
  • Wenn Fett brennt, nicht mit Wasser, sondern mit Sand oder einer Decke löschen
  • Brandwunden nur mit sauberem Wasser kühlen
  • Bei Kindern gilt: schon ab einer Verbrennung in Größe eines Zwei-Euro-Stücks den Notarzt rufen

Wenn Sie diese wenigen Ratschläge beachten, sollte dem Grillvergnügen nichts mehr im Wege stehen.


Hohe Waldbrandgefahr entsteht durch lang anhaltende Trockenperioden. Nicht nur im Sommer, wie viele vermuten werden, sondern auch im Frühjahr und Herbst besteht wenn es nicht ausreichend geregnet hat - Waldbrandgefahr!

Jeder sollte folgende Tipps zur Vermeidung von Waldbränden beherzigen:

  • Kein Rauchen, offenes Feuer wie z.B. Grillen, Abflammen von Unkraut oder offenes Licht in Wäldern und auf Wiesen!
  • Bitte niemals Zigarettenkippen aus dem Auto- oder Zugfenster werfen!
  • Das Fahren oder Parken auf Waldwegen und Wiesen ist zu unterlassen, da die heißen Auspuffrohre oder Katalysatoren das Gras in Brand setzen könnten!
  • Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Natur. Es ist zwar selten, aber Scherben können hier wie Brenngläser wirken und einen Brand auslösen!
  • Bitte informieren Sie auch Ihre Kinder über die Gefahren und Folgen von Brandstiftung!
  • Viele Brände lassen sich durch rasches Eingreifen schon im Anfangsstadium löschen. Deshalb bitte immer sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren - auch wenn es sich noch um ein vermeintlich kleines Feuer oder Rauchentwicklung handelt!
  • Versuchen Sie den Brandort bei einer Meldung an eine Rettungs- und Feuerwehrleitstelle so präzise wie möglich anzugeben!
  • Bleiben Sie nach einen Notruf vor Ort und weisen Sie anrückenden Feuerwehren von den Zufahrtsstraßen den Weg zur Brandstelle!
Waldbrandgefahrenindex / Flyer Waldbrand


Wie in jedem Jahr zur Weihnachtszeit, hält in vielen Haushalten weihnachtliche Dekoration Einzug. Durch den falschen Umgang mit Tischdecken, Weihnachtsgestecken, Adventskränzen, Holzfiguren und Kerzen kann jedoch die weihnachtliche Stimmung schnell umschlagen und die Dekoration für eine Menge Zündstoff sorgen.

Um einem Brand durch diese Dekorationen vorzubeugen sollten Sie einige Sicherheitshinweise beachten.

  • Vermeiden Sie echte Kerzen am Weihnachtsbaum - Tannengrün trocknet schnell aus, echte Kerzen erhöhen die Brandgefahr. Elektrische Lichterketten sind um ein hohes Maß sicherer als Kerzen.
  • Verwenden Sie elektrische Lichterketten - Kaufen Sie nur Artikel mit dem VDE-Symbol (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) und gehen Sie so sicher, dass die Sicherheitsansprüche dieser Artikel gewährleistet sind. Achten Sie bei diesen Ketten auf eine eventuelle Überlastung Ihrer Steckdosen und Verlängerungskabel.
  • Kerzen niemals ohne Aufsicht brennen lassen - Unachtsamkeit ist Brandursache Nummer eins - löschen Sie Kerzen, wenn Sie den Raum verlassen. Achten Sie darauf, dass Kerzen möglichst an einem Ort brennen, den Kinder nicht erreichen können. Löschen Sie Kerzen an Gestecken rechtzeitig, bevor diese heruntergebrannt sind.
  • Kerzen brauchen festen Stand - Kerzen nur in hierfür geeigneten, nicht brennbaren Halterungen entzünden. Vermeiden Sie brennbare Unterlagen oder Materialien in der näheren Umgebung (Gardinen, Papierservietten, Geschenkpapier) oder starke Zugluft.
  • Halten Sie entsprechendes Löschmittel vor - Bei Entzündung von echten Kerzen empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (Eimer, Gießkanne etc.), Feuerlöschern oder Löschspray. Achten Sie darauf, dass dieses im Brandfall schnell erreichbar ist.
  • Rauchmelder sind Lebensretter - Rauchwarnmelder warnen Sie, richtig angebracht, rechtzeitig vor einem Feuer in Ihrer Wohnung und sind somit wahre Lebensretter. Im Schlaf schaltet der Mensch einen Teil seiner Sinne ab, u.a. auch das Riechen- Brandrauch bleibt im Schlaf unbemerkt. Die Lebensretter gibt es mittlerweile günstig im Fachhandel- achten Sie hierbei auf das VdS- oder KRIWAN-Siegel in Verbindung mit dem "Q". Geräte mit diesem Siegel bleiben mindestens zehn Jahre ohne Batteriewechsel in Betrieb.
  • Bitte riskieren Sie nichts - Sollte es dennoch einmal zu einem Feuer kommen, unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht gefährden. Schließen Sie ansonsten die Türe zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Personen die Wohnung. Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112.
Brandschutz in der Weihnachtszeit


"Buchen sollst Du suchen, Eichen sollst Du weichen!" Vergessen Sie möglichst schnell dieses Sprichwort! Wer bei einem Gewitter Schutz unter einzeln stehenden Bäumen oder Baumgruppen sucht, kann sehr leicht Opfer eines Blitzschlages werden.

  • Am sichersten bieten feste Gebäude oder Kraftfahrzeuge Schutz bei Unwetter.
  • Sollten Sie im freien von einem Gewitter überrascht werden, so hocken Sie sich am besten in einer Senke hin. Füße eng zusammen!
  • Meiden Sie einzeln stehende Bäume, Masten, Metallzäune und andere Metallgegenstände.
  • Führen Sie möglichst keine Telefongespräche
  • Nicht duschen oder baden während des Gewitters (Ist die Wasserleitung nicht richtig angeschlossen, kann die Berührung mit Wasser gefährlich werden)
  • Keinen Regenschirm benutzen
  • Sportliche Aktivitäten (besonders Golf und Reiten) sofort abbrechen
  • Melden Sie alle Unfälle und Brände sofort unter der Notrufnummer 112. Jedoch halten Sie bitte die Notrufleitungen während eines Gewitters für Notfälle frei und melden Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.
Flyer Gewitter


Gerade in den Wintermonaten stellt die Feuerwehr immer wieder fest, dass die Unterflurhydranten einfach beim Schneeschieben mit zugeschoben werden.

Es besteht für jeden Anwohner der einen Hydranten in seinem Räumbereich hat die Pflicht diesen mit frei zu räumen.

Genauso wichtig ist die Beschilderung für die Hydranten

Oft zugewachsen durch eine Hecke oder auch Sträucher. Hier sollten im eigenen Interesse die Schilder freigeschnitten werden, wenn die eigene Hecke diese verdeckt.


Die Feuerwehr wird nachts alarmiert und Sie werden durch das Einsatzhorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich:

"Muss denn das sein, nachts ist doch sowieso niemand auf der Straße?".

Ja das muss so sein! Und warum?

Weil...

...die Feuerwehr nur im Notfall alarmiert wird und dann ist höchste Eile geboten.

Und um möglichst keine Zeit zu verlieren, werden den Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt um den Einsatzort sicher und schnell zu erreichen.

Auszug aus dem § 35 StVO Sonderrechte

(1)Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Die StVO regelt auch, wie die Einsatzfahrzeuge ihr Sonderrecht kenntlich machen müssen:

Auszug aus dem § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Flyer Blaulicht und Martinshorn